Lizenz- und Vertragsbedingungen fr Software 

Stand 04/2016


Diese Lizenz-und Vertragsbedingungen fr Software gelten fr Software, die von Lenze vertrieben wird, sei es, dass die Software als Bestandteil eines Produkts (sog. Embedded Software) vertrieben wird, sei es, dass die Software allein vertrieben wird.

Lenze vertreibt sowohl Software, die von Lenze selbst entwickelt wurde (im Folgenden "Software") als auch solche, die von Dritten als Open Source Software lizenziert wurde (im Folgenden "FOSS"). Regelungen fr Software finden sich unter I.; Regelungen fr FOSS finden sich unter Ziffer II.

I.	Regelungen fr Software

Eine Liste der Software findet sich im Verzeichnis "License" und nach der Installation unterhalb des Installationsverzeichnisses der jeweiligen Komponente im Ordner "License". Die Software wird von Lenze unter den nachfolgenden Bedingungen lizenziert.

1.	Der Kufer erklrt mit der Bestellung, sptestens aber mit dem ffnen der Datentrgerverpackung oder mit dem Installieren der Software sein Einverstndnis mit den nachfolgenden Lizenz- und Vertragsbedingungen fr ausschlielich gewerbliche Nutzung. Wenn der Kufer mit diesen Lizenz- und Vertragsbedingungen fr ausschlielich gewerbliche Nutzung nicht einverstanden ist, darf er die Software nicht installieren. Abweichende Bedingungen des Kufers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Lenze Ihnen nicht ausdrcklich widerspricht. Der Kufer erkennt an, dass Lenze alleiniger Rechtsinhaber der auf dem anliegenden Datentrger gespeicherten Software sowie des gesamten damit zusammenhngenden Know-how ist. Er wird Angriffe auf diese Rechte unterlassen. Dritte wird er auf die Rechtsinhaberschaft von Lenze in geeigneter Weise hinweisen.
Der Kufer erklrt sich ausdrcklich damit einverstanden, dass nach der Installation der Software automatisch eine Verbindung zu einem Server von Lenze aufgebaut wird und folgende Informationen an den Server weitergeleitet werden:
- Tool Name, Variante und Version
- Installation Datum
- Lizenznummer
- Computer- und Firmenname
- Betriebssystemversion
Lenze ist berechtigt, mittels der o.g. Verbindung mit dem Server bei einer nicht ordnungsgemen und/oder rechtswidrigen Installation der Software diese beim Kufer zu sperren.

2.	Die berlassung der Software erfolgt in maschinenlesbarer Form (Object Code) 
Die Gefahr der zuflligen Schdigung oder Zerstrung der Software geht mit bergabe des Datentrgers oder - bei bermittlung der Software mittels elektronischer Kommunikationsmedien (Internet) - in dem Augenblick auf den Kufer ber, in dem die Software den Einflussbereich von Lenze verlsst (z. B. Download).

3.	Lenze gewhrt dem Kufer ein nicht ausschlieliches und - soweit im Folgenden nichts anderes vereinbart - bertragbares Recht, die berlassene Software zu nutzen.
Um dieses Nutzungsrecht auszuben, ist teilweise bei der von der Lenze angebotenen Software lediglich eine gerte- und personengebundene Registrierung unter Benutzung eines von Lenze berlassenen Registrierungscodes erforderlich; teilweise wird dem Kufer ein einfaches oder auch spezifisches Original Lenze-Zertifikat erteilt, dessen jeweiliger Umfang nachstehend beschrieben ist. Der Umfang des Nutzungsrechtes ergibt sich dann aus dem Lenze-Zertifikat und im brigen ergnzend aus diesen Vertragsbedingungen. 
Die Nutzung ist dem Kufer nur gestattet, wenn er entweder die gerte- und personenbezogene Registrierung unter Nutzung des von Lenze berlassenen Registrierungscodes durchgefhrt hat, oder Eigentmer und Besitzer eines Original Lenze-Zertifikates oder eines Unter-Lizenz-Zertifikats nach Ziffer 3.4 ist.

3.1	Eine ordnungsgeme gerte- und personengebundene Registrierung unter Verwendung des von Lenze berlassenen Registriercodes einerseits oder die Inhaberschaft einer durch Original Lenze-Zertifikat dokumentierten Einfachlizenz berechtigen den Kufer, die Software zeitgleich auf einem Gert/Arbeitsplatz (nicht: Server), zu nutzen. Bestehen an einem Gert mehrere Arbeitspltze, darf die Software nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden. 
Im Falle der bloen gerte- und personengebundenen Registrierung ist eine Weitergabe der Software ausgeschlossen.
Ist der Kufer Inhaber einer Einfachlizenz, darf die Software im Originalzustand zusammen mit dem Original Lenze Lizenz-Zertifikat an Dritte weitergegeben werden. Kopien drfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Mit der Weitergabe geht das Nutzungsrecht gem diesen Lizenzbedingungen auf den jeweiligen Erwerber ber, die Nutzungsberechtigung des jeweiligen Verkufers endet. Unter denselben Bedingungen kann jeder weitere Erwerber das Nutzungsrecht weiter bertragen. 

3.2	Eine Mehrfachlizenz berechtigt den Kufer, die Software an der im Lizenzzertifikat festgelegten Anzahl von Gerten/Arbeitspltzen (nicht Server) zu nutzen. 
Vervielfltigungen der Software, die zum Zwecke der Nutzung im festgelegten Umfang erforderlich sind, sind zu dokumentieren und Lenze auf Anforderung nachzuweisen.
Fr die Weitergabe der Lizenz gilt Ziffer 3.1 Stze 3 ff. entsprechend.
	
3.3	Eine Firmenlizenz berechtigt den Kufer, die Software in seinem Unternehmen an mehreren Arbeitspltzen zu nutzen. Es besteht kein Recht, die Software Dritten zu berlassen oder Unterlizenzen zu erteilen.  
Die Software darf nur auf Servern installiert werden, auf die ausschlielich Mitarbeiter des Kufers Zugriff haben.
Soll Software im Rahmen eines Netzwerks genutzt werden, ist das nur im Wege der Firmenlizenz zulssig. 
		
3.4	Eine Buyout-Lizenz schliet die Berechtigungen einer Firmenlizenz ein. Zustzlich berechtigt sie den Kufer, die von Lenze gelieferte Software zu vervielfltigen und an eigene Kunden unterzulizenzieren. 
Die Buyout-Lizenz selbst darf Dritten nicht berlassen oder unterlizenziert werden. 
Die Software darf auf einem Server nur installiert werden, wenn ausschlielich Mitarbeiter des Kufers Zugriff haben. 
Der Kufer ist fr die Beachtung etwaiger Ausfuhrerfordernisse allein verantwortlich. 
Unterlizenzen drfen nur erteilt werden zwecks Nutzung der Software zum Einsatz von Lenze-Gerten oder Gerten, die der Kufer unter Einbau von Lenze-Gerten hergestellt hat.
Unterlizenzen drfen nur in Form einer Einfachlizenz pro Gert/Arbeitsplatz erteilt werden. 
Fr jede Unterlizenz muss der Kufer ein eigenes Lizenzzertifikat an seinen Kufer weitergeben, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Dieses Lizenzzertifikat muss folgenden Inhalt haben: 
Firmennamen des Lenze-Kunden und des jeweiligen Kufers, 
Klarstellung, dass es sich um eine Unterlizenz einer Lenze-Lizenz handelt, Hinweis auf Lenze als Urheber der Software, Beschrnkung auf eine Einzellizenz ohne das Recht zur Herstellung von Kopien, Hinweis auf die Lenze-Lizenz- und Vertragsbedingungen fr ausschlielich gewerbliche Nutzung unter Angabe der Fundstelle im Internet (www. ....), Beifgung eines Originals der Lenze-Bedingungen. 

3.5	Wenn Software mit Programmbibliotheken verlinkt ist, die unter der LGPL lizenziert sind, finden diese Ziffer 3 auf diese Software mit der folgenden Magabe Anwendung: 

Im Falle der Verlinkung mit Programmbibliotheken, die unter der LGPL, Version 2.1 lizenziert sind: Der Kufer ist berechtigt, die Software, die mit unter der LGPL-2.1-lizenzierten Programmbibliotheken verlinkt ist, fr den internen Gebrauch des Kufers zu bearbeiten und zu diesem Zweck zu analysieren und zu reengineeren. Eine Weitergabe der dadurch gewonnenen Informationen und der bearbeiteten Software ist nicht gestattet. Eine Liste der Software, die mit unter der LGPL-2.1-lizenzierten Programmbibliotheken verlinkt ist, ist in im Verzeichnis "License" und nach der Installation unterhalb des Installationsverzeichnisses der jeweiligen Komponente im Ordner "License" beigefgt.

Im Falle der Verlinkung mit Programmbibliotheken, die unter der LGPL, Version 3.0 lizenziert sind: Der Kufer ist berechtigt, die Software, die mit unter der LGPL-3.0-lizenzierten Programmbibliotheken verlinkt ist, zu analysieren und zu reengineeren, um die unter der LGPL-3.0-lizenzierten Programmbibliotheken bearbeiten und Fehler der Software beheben zu knnen. Eine Weitergabe der dadurch gewonnen Informationen ist nicht gestattet. Eine Liste der proprietren Komponenten, die mit unter der LGPL-2.1-lizenzierten Programmbibliotheken verlinkt sind, ist im Verzeichnis "License" und nach der Installation unterhalb des Installationsverzeichnisses der jeweiligen Komponente im Ordner "License" beigefgt.

3.6	Freeware: 

Freeware ist Software, die Kufer unentgeltlich von Lenze erhalten.
Die Kufer drfen diese Software selbst nutzen und vervielfltigen und unentgeltlich an Dritte weiterbertragen. 
Ein Verkauf an Dritte ist unzulssig. 
Bei jeder Weitergabe an Dritte ist darauf hinzuweisen, dass es sich um Lenze-Software handelt. 

4.	Der Kufer hat das Recht, von der Software eine Sicherungskopie zu erstellen. Diese ist vor dem Zugriff Dritter sicher zu verwahren. 

5.	Unbeschadet des eingerumten Nutzungsrechts behlt Lenze alle Rechte an der Software einschlielich aller vom Kufer hergestellten Kopien oder Teilkopien derselben. Das Eigentum des Kufers an dem Aufzeichnungstrger wird davon nicht berhrt. Der Kufer verpflichtet sich, die in der Software enthaltenen Schutzvermerke, etwa Copyrightvermerke, unverndert beizubehalten. 

6. 	Der Kufer verpflichtet sich, die Software weder im Original noch in Form von vollstndigen oder teilweisen Kopien Dritten zugnglich zu machen, soweit das nicht durch diese Lizenzbedingungen gestattet ist.

7.	Der Kufer ist ohne Zustimmung von Lenze nicht berechtigt, die Software zu bearbeiten, zu ndern, zu entwickeln, zu bersetzen oder Teile herauszulsen.  69 e UrhG findet Anwendung. Ziffer 3.5 bleibt hiervon unberhrt.

8.	Die Software hat den Release-Stand, wie er entweder der auf dem Datentrger in der Datei LIESDAS.TXT enthaltenen Produktbeschreibung oder, falls eine solche Datei nicht beigefgt ist, der Application Knowledge Base (AKB) unter www.lenze.com zu entnehmen ist. Etwaige technische nderungen von Produkten nach diesem Release-Stand, mit denen die Software Verknpfungen herzustellen in der Lage ist, knnen von der Software demgem nicht erfasst sein. Der Leistungsumfang der Software ist entsprechend begrenzt. 

9.	Die Parteien stimmen darin berein, dass es gegenwrtig nicht mglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie fr alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. Die beiliegende Anwenderdokumentation oder die von Lenze zur Verfgung gestellte Online-Hilfe und die dazugehrige AKB geben den bestimmungsgemen Gebrauch und die Einsatzbedingungen der Software an. In der AKB sind im brigen auch alle jeweils aktuell bekannten Fehler der Software dokumentiert. Fr die Software gewhrleistet Lenze den vertragsgemen Gebrauch in bereinstimmung mit der gltigen Anwendungsdokumentation. Dies gilt insbesondere fr Beschreibungen, die nur in der Anwendungsdokumentation enthalten sein knnen und als solche besonders gekennzeichnet und enthalten sein knnen und als solche besonders gekennzeichnet und hervorgehoben sein mssen. Im Zweifel handelt es sich nicht um zugesicherte Eigenschaften. Ein Mangel ist vom Kufer durch nachprfbare Unterlagen nachzuweisen, er muss reproduzierbar sein. Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Funktion der Software wesentlich beeintrchtigt ist. In einem solchen Fall ist Lenze zur Nacherfllung nach seiner Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt und, soweit dieses nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet. 
Gelingt es Lenze zweimal innerhalb einer angemessenen Frist nicht, die erheblichen Abweichungen von der Anwendungsdokumentation zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Kufer eine vertragsgeme Nutzung der Software ermglicht wird, kann der Kufer eine Herabsetzung der Lizenzgebhren verlangen oder, wenn die Software fr den Kufer ohne Nutzen ist, die Lizenz fr die Software fristlos kndigen und Rckzahlung des Kaufpreises verlangen. 
Die Gewhrleistung erstreckt sich nicht auf Mngel, die durch Abweichung von den fr die Software vorgesehenen und in der Anwendungsdokumentation angegebenen Einsatzbedingungen verursacht wird. 
Die Gewhrleistungsfrist betrgt 12 Monate. Sie beginnt mit Gefahrbergang (Ziffer 2), sie wird durch Nachbesserungen nicht erneut in Gang gesetzt.
Andere als die in dieser Ziffer genannten Gewhrleistungsrechte sind _soweit gesetzlich zulssig -ausgeschlossen. 
Die von uns konzipierte Software wurde ausgelegt fr technisch-wissenschaftliche Anwendungen. Der jeweilige Kufer/Nutzer ist dafr verantwortlich, dass die Software nur von kompetentem, mit dem jeweiligen Sachgebiet vertrauten und hierfr qualifiziertem Personal bedient wird.
Soweit die von der Software durchgefhrten Berechnungen auf Informationen des Nutzers/Kufers basieren, garantiert der Kunde, dass die von ihm oder seinen Erfllungsgehilfen erteilten Informationen richtig und vollstndig sind. Sind die Berechnungen und Beratungsleistungen fehlerhaft, unbrauchbar oder unvollstndig, und beruht dies auf unrichtigen oder unvollstndigen Informationen durch den Kufer/Nutzer oder seinem Erfllungsgehilfen, ist eine Haftung von Lenze ausgeschlossen.

10.	Lenze haftet gegenber dem Kufer fr vorstzlich oder grob fahrlssig von ihm oder seinen Erfllungsgehilfen verursachte Schden sowie fr das Fehlen zugesicherter Eigenschaften stets. Darber hinaus haftet Lenze nur fr von ihm oder seinen Erfllungsgehilfen verschuldete mangelhafte Ausfhrung, soweit sie wesentliche Funktionen der gelieferten Software betreffen, sowie fr von Lenze oder seinen Erfllungsgehilfen verschuldete Verletzung oder Nichterfllung anderer, fr die Durchfhrung dieses Vertrages wesentlicher Pflichten , oder bei einer Verletzung des Lebens, des Krpers oder der Gesundheit. 

Wenn Lenze oder seine Erfllungsgehilfen die in dem letzten Satz des vorstehenden Absatzes beschriebenen Vertragspflichten leicht fahrlssig verletzen, ist Lenze nur zum Ersatz des fr Lenze beim Abschluss des einzelnen Geschfts vorhersehbaren Schadens verpflichtet. Der Kufer ist verpflichtet, Lenze vor Vertragsschluss schriftlich auf besondere Risiken, atypische Schadensmglichkeiten und ungewhnliche Schadenshhe hinzuweisen. Die Haftung fr jegliche Folgeschden, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schden und fr Schden aus Ansprchen Dritter ist ausgeschlossen. Die  Haftung von Lenze ist ferner der Hhe nach in jedem der Einzelflle dieses Absatzes begrenzt bei Personenschden auf 10.226.000  und bei Sachschden auf 10.226.000 , bei allg. Vermgensschden auf das Sechsfache des Kaufpreises fr die betreffende Lizenz, bei Freeware auf 10.000 . 
Die gleiche Beschrnkung der Haftung von Lenze nach dem vorstehenden Absatz gilt fr jede schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten durch Mitarbeiter oder Beauftragte von Lenze, die nicht zu den Geschftsfhrern oder leitenden Angestellten von Lenze gehren oder diesen gleichzustellen sind. 
Diese Haftungsregelung gilt sinngem auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von Lenze. 

Fr die Wiederherstellung  von Daten haftet Lenze nur, wenn der Kufer sichergestellt hat, dass diese Daten im Sinne ordnungsgemer Datenverarbeitung aus Datenbestnden, die in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. 
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberhrt.

11.	Im brigen gelten - soweit in diesen Lizenz- und Vertragsbedingungen keine Regelung getroffen ist - die Allgemeinen Geschftsbedingungen fr Lieferungen und Beratungsleistungen fr ausschlieliche gewerbliche Nutzung der Lenze-Gruppe.

12.	Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der jeweiligen Gesellschaft aus der Lenze-Gruppe.

II.	Regelungen fr FOSS

1.	Lenze vertreibt auch Software, die als Open Source Software lizensiert ist, d.h. den Anforderungen der Open Source Definition bzw. der Free Software Definition entspricht (im Folgenden "FOSS").Eine Liste der als FOSS lizenzierten Komponenten sowie der anwendbaren Lizenztexte findet sich im Verzeichnis "License" und nach der Installation unterhalb des Installationsverzeichnisses der jeweiligen Komponente im Ordner "License".

2.	Der Sourcecode der FOSS wird dem Kufer zusammen mit den entsprechenden Urhebervermerken, Disclaimern und etwaigen weiteren Hinweisen auf dem Datentrger bergeben oder zum Download bereitgestellt.

3.	Lenze gewhrleistet, dass der Kufer die FOSS fr die vertraglichen Zwecke benutzen darf. Der Kufer kann an der FOSS weitergehende Nutzungsrechte von den jeweiligen Rechteinhabern erwerben, wenn er mit diesen Lizenzvertrge unter den Bedingungen der jeweils anwendbaren Open Source Lizenzen abschliet. 

